Platzregeln und Allgemeine Turnierbestimmungen


A. Allgemeine Bestimmungen und Platzregeln

1) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV). Turniere werden auf Grundlage des EGA-Vorgabensystems ausgerichtet.

Es gelten diese hier genannten Platzregeln und Turnierbestimmungen (PAT) und alle Ergänzungen und Abänderungen dieser Platzregeln durch die jeweilige Spielleitung.

Den vollen Text einer genannten Musterplatzregel finden Sie im Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln, gültig ab Januar 2019. Die Regeln, das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln und alle anderen Bestimmungen können im Sekretariat eingesehen werden.

Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Golfclub Brilon e.V. (GCB) die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.

Wenn nicht anders vermerkt, ist die Strafe für einen Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

2) Falls in einer aktuellen Ausschreibung eine von der PAT abweichende Regelung vorgesehen ist, so gelten die Angaben der aktuellen Ausschreibung.

3) Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit; für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

4) Die Meldung zu einem Turnier erfolgt per PC-CADDIE (App oder Homepage), übergangsweise noch durch Eintragung in die im Clubhaus aushängenden Listen.

Der GCB behält sich vor, bei weniger als 12 Meldungen für ein Turnier, das Turnier nicht auszutragen.

Gehen mehr Meldungen ein als die in der Ausschreibung vorgesehene Höchstzahl, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Meldeeingangs, bei Gleichheit das Los. Es wird eine Warteliste geführt.

5) Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in Ziffer 18. (2 e bis i) der Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dvg/verbandsordnung.cfm eingesehen werden.

Auf schriftlichen Wunsch an das Sekretariat des GCB hin kann der Name des Spielers in den Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N).

Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des GCB, z.B. auf der Homepage oder in Presseveröffentlichungen, veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.

Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem Turnier zu unterrichten.

6) Teilnahmeberechtigt an den Turnieren des GCB sind Mitglieder des GCB und Gäste. Die Ausschreibung eines Turniers kann die Turnierteilnahme auf bestimmte Spielergruppen oder Vorgaben beschränken.

Die Spielleitung entscheidet über die Teilnahme.

7) Meldeschluss ist in der Regel 2 Tage vor dem Turnier bis 13:00 Uhr, bei Damen- und Herrentagen bis 11:00 Uhr am Turniertag und bei After Work Golf bis 13:00 Uhr am Turniertag.
Bitte die Hinweise in der Ausschreibung beachten wann Meldeschluss ist, dieser kann sich vereinzelt ändern.

8) Die Startliste wird nach Meldeschluss erstellt, ausgehängt, sowie im Internet veröffentlicht. (nicht am Damen- und Herrentag)

9) Die Spielleitung behält sich das Recht vor, Nachmeldungen für ein Turnier zu akzeptieren.
Spieler die sich nach dem Meldeschluss anmelden, haben unaufgefordert das doppelte Nenngeld zu bezahlen. Bei nicht entrichten des doppelten Nenngelds kann ein Ausschluss zu weiteren Wettspielen erfolgen.

10) Das Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten. Bei Abmeldung nach Meldeschluss oder bei Nichtantreten ist das Nenngeld trotzdem unaufgefordert zu entrichten. Bei nicht entrichten des Nenngelds kann ein Ausschluss zu weiteren Wettspielen erfolgen.

11) Wenn nicht anders Ausgeschrieben, ist die Zahlung des Nenngelds und Ausgabe der Scorekarten an Freitagen und am Wochenende am Starthaus, bei Damen- und Herrentagen im Clubhaus.

12) Startzeiten: Wenn nicht anders Ausgeschrieben, Freitags ab 17:00 Uhr, Samstags ab 12:00 Uhr, Sonntags ab 10:00Uhr, Damen- und Herrentage ab 14:00Uhr. Je nach Teilnehmerzahl können sich die Startzeiten ändern.

13) Entscheidung bei gleichen Ergebnissen und notwendigem Gewinner; Sonderpreise

a. Lochspiel

  • Endet ein Lochspiel gleich, so wird es Loch für Loch weitergespielt werden, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen sollte an dem Loch beginnen, wo das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.

b. Zählspiel

  • Bei Gleichstand in einem Zählspiel entscheiden die besser gespielten schweren/leichten Löcher (bei Turnieren über mehrere Runden die letzten 18 Loch, weiter wie vor) über die Platzierung, danach das Los.

c. Sonderpreise: Nearest to the Pin und Longest Drive

  • Nearest to the Pin: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Grün der entsprechenden Bahn befinden. Gemessen wird bis zur Fahnenstange. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Grün zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis. Wird der Preis als‚ „Nearest to the Pin“ mit dem 2.Schlag ausgelobt, gilt Entsprechendes.
  • Longest Drive: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Fairway der entsprechenden Bahn befinden. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Fairway zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis.

14) Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der Sieger durch die Spielleitung in der Siegerehrung beendet. Vorher kann ein vorläufiges Ergebnis ausgehängt werden.

Findet keine Siegerehrung statt, so gilt das Wettspiel eine Stunde nach Aushängen der Ergebnisliste als beendet.

15) Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste oder durch einen anderen Aushang bekanntgegeben, soweit nicht eine generelle Bekanntgabe der Mitglieder der Spielleitung für eine Anzahl von Turnieren oder einen Zeitraum erfolgt.

Starter und Sekretariat des Golfclubs handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

B. Sonstige Spielbedingungen und Platzregeln

1) Penalty Area (Regel 17)

Grenzt eine rote Penalty Area an eine Ausgrenze (z.B. Bahnen 1 und 10), erstreckt sich die Grenze der roten Penalty Area bis zu der Ausgrenze und stimmt mit dieser überein.

2) Ungewöhnliche Platzbedingungen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse) (Regel 16)

a. Boden in Ausbesserung
(1) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
(2) Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
(3) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:

  • verlegte Grassoden
  • mit Kies verfüllte Drainagegräben
  • eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle.

(4) Erleichterung nach Regel 16 von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
(5) Risse im Boden in Bereichen des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind Boden in Ausbesserung. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Aber Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn der Riss nur den Stand des Spielers behindert.

b. Unbewegliche Hemmnisse
(1) Alle innerhalb des Geländes befestigt angelegte Wege und ihre Begrenzungen sind unbewegliche Hemmnisse
(2) Alle Brücken (soweit sie sich nicht im Wasserhindernis befinden), Stützmauern aus Stein, Hütten, Unterstände, Schilder, Kanaldeckel, Schutznetze, Teile der Bewässerungsanlage und 100m-, 150m- und 200m-Markierungen auf den Fairways sind unbewegliche Hemmnisse.

c. Unbewegliche Hemmnisse am Grün
(1) Es gilt Musterplatzregel F-5 in nachstehender, modifizierter Version.
Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 darf auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
a) sich der Ball und das unbewegliche Hemmnis im Gelände auf kurz gemähter Fläche (Fairwayhöhe oder kürzer) befinden, oder sich das unbewegliche Hemmnis auf dem Grün befindet,
b) sich das unbewegliche Hemmnis innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grünrand befindet,
c) das unbewegliche Hemmnis auf der Spiellinie liegt, und
d) der Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen vom unbeweglichen Hemmnis entfernt liegt.
Eine Erleichterung nach dieser Regel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig
unvernünftige Spiellinie wählt.

3) Üben (R5.2)
Das Üben (wie z.B. Rollen des Balls auf dem Grün oder Ausführen eines Schlags) auf dem Platz am Wettspieltag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Wettspielen zwischen den Runden ist untersagt.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Strafe für den 1. Verstoß: Grundstrafe
Strafe für den 2. Verstoß: Disqualifikation

4) Flaggenstock (Regel 13.2)
Verhaltensrichtlinie
Als Fehlverhalten nach Regel 1.2 gilt: Bälle mittels eines im Loch steckenden Flaggenstocks aus dem Loch zu ziehen, da dadurch das Grün (Lochkante) erheblich beschädigt wird.
Strafen bei Verstoß:

  • Erster Verstoß gegen die Verhaltensvorschrift – Verwarnung
  • Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
  • Dritter Verstoß – Grundstrafe (zwei Strafschläge)
  • Vierter Verstoß – Disqualifikation

5) Erleichterungsbereich bei „Back on the line“
Es gilt die Musterplatzregel E-12. Wird Erleichterung „auf der Linie zurück“ in Anspruch genommen, fällt keine zusätzliche Strafe an, wenn ein Spieler einen Ball spielt, der in dem von der zutreffenden Regel (Regeln 16.1c(2), 17.1d(2), 19.2b oder 19.3b) geforderten Erleichterungsbereich gedroppt wurde, aber außerhalb des Erleichterungsbereichs zur Ruhe kam, sofern sich der gespielte Ball innerhalb einer Schlägerlänge von dem Punkt befand, an dem er beim Droppen zuerst den Boden berührte.
Diese Ausnahme von einer Strafe gilt auch, wenn der Ball von einem Punkt näher zum Loch als der Bezugspunkt gespielt wird (aber nicht, wenn er von einem Punkt näher zum Loch als die ursprüngliche Stelle des Balls oder der geschätzte Punkt, an dem der Ball zuletzt die Grenze der Penalty Area gekreuzt hat, gespielt wurde). Diese Platzregel verändert nicht das Erleichterungsverfahren „auf der Linie zurück“ in der jeweiligen Regel. Dies bedeutet, dass der Bezugspunkt und der Erleichterungsbereich durch diese Platzregel nicht verändert werden, und dass Regel 14.3c(2) von einem Spieler angewandt werden darf, der einen Ball auf die richtige Weise droppt, wenn der Ball außerhalb des Erleichterungsbereichs zur Ruhe kommt, gleich ob dies beim ersten oder zweiten Drop vorkommt.“

6) Ersatz eines beim Spiel beschädigten Schlägers
Es gilt Musterplatzregel G-9. Regel 4.1b(3) wird wie folgt abgeändert:
Wird ein Schläger eines Spielers während der Runde durch den Spieler oder seinen Caddie, außer durch Missbrauch „zerbrochen oder erheblich beschädigt“, darf der Spieler diesen Schläger durch einen beliebigen Schläger nach Regel 4.1b(4) ersetzen. Wird ein Schläger ersetzt, muss der Spieler den zerbrochenen oder erheblich beschädigten Schläger unverzüglich unter Anwendung des Verfahrens nach Regel 4.1c(1) als nicht mehr im Spiel befindlich erklären.
Im Sinne dieser Platzregel gilt ein Schläger als „zerbrochen oder erheblich beschädigt, wenn:

  • Der Schaft in Teile zerbricht, zersplittert oder verbogen ist (nicht aber, wenn der Schaft nur eingedellt ist)
  • Die Schlagfläche des Schlägers sichtbar verformt ist (nicht aber, wenn die Schlagfläche nur verkratzt ist)
  • Der Schlägerkopf sichtbar und erheblich verformt ist
  • Der Schlägerkopf locker oder vom Schaft losgelöst ist, oder
  • Der Griff sich gelöst hat.
    Ausnahme: Eine Schlagfläche oder ein Schlägerkopf ist nicht „zerbrochen oder erheblich beschädigt“, wenn er nur einen Riss hat.

Strafe für Verstoß: siehe Regel 4.1b

7) Spielgeschwindigkeit
Es wird erwartet, dass 18 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 4:15 Std. und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 4:35 Std. absolviert werden, normalerweise aber schneller.

Zur Spielbeschleunigung im Zählspiel wird erwartet, dass sich die Bewerber darauf verständigen, nach den Grundsätzen des „Ready Golf“ zu spielen.

8) Driverköpfe und Bälle
Es gelten die Musterplatzregeln G-1 und G-3.


9) Cartnutzung

In Anlehnung an die Empfehlung durch den DGV obliegt die Freigabe der Cartnutzung während eines Turniers grundsätzlich und ausschließlich der Spielleitung.

Aufgrund der begrenzten Anzahl der vorhandenen Club-Carts legt die Spielleitung daher folgendes fest:
Ein Spieler, der voll wettbewerbsfähig (d.h. vorgabewirksames Spiel und Anrecht auf Gewinn eines Preises) an einem Turnier teilnimmt, ist dann zur Nutzung eines vereinseigenen oder privaten Carts berechtigt, wenn:

  • er/sie im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen ‚G‘ ist
    und/oder
  • er/sie mindestens 80 Jahre alt ist.

Ist keines dieser Kriterien erfüllt, spielt der Spieler das Turnier außer Konkurrenz.

Wer berechtigt Cart fährt, spielt somit gemäß Turnierausschreibung vorgabewirksam um die ausgeschriebenen Preise. Sollte die Turnierausschreibung ein nicht vorgabewirksames Spiel vorsehen, gilt dies natürlich auch für die Spieler, die ein Cart nutzen dürfen.

Aufgrund der begrenzten Anzahl der vorhandenen Club-Carts entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung über die Nutzung eines vereinseigenen Carts.
Das Nutzungs-Entgelt für das Club-Cart ist bei Anmeldung vollständig im Sekretariat zu zahlen.
Mitfahrer spielen grundsätzlich außer Konkurrenz, es sei denn, der Mitfahrer erfüllt eines der o.a. Kriterien zur offiziellen Cartnutzung während eines Turniers.

10) Spielunterbrechung, Regel 5.7
Signaltöne bei Spielunterbrechung:

a. unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr): ein langer Signalton
Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.

b. Unterbrechung des Spiels: wiederholt 3 kurze Töne

c. Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Töne

Anmerkung: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen, Regel 5.7a.

Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7.b (Disqualifikation)

Strafe für Verstoß gegen Platzregeln:
Grundstrafe
(sofern nicht anders geregelt)

HINWEIS

Rückgabe der Scorekarten in der Scoring-Area

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat.
Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt,
um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

Der Spielausschuss

März 2022

– Änderungen vorbehalten –

C. Hinweise

1) Entfernungsmarkierungen
bis Anfang Grün:

200 m
gelbe Bodenplatte

150 m
rot-weiße Pfosten,
rote Bodenplatte

100 m
grün-weiße Pfosten,
weiße Bodenplatte

2) Schutzhütten

befinden sich
zwischen Herren und Damen Abschlag 3/12 (Ausgerüstet mit Blitzschutz)
am Herren Abschlag Bahn 4
am Herren Abschlag Bahn 5
am Abschlag der Bahn 6
am Herren Abschlag der Bahn 7
am Damen Abschlag der Bahn 7 (Ausgerüstet mit Blitzschutz)

3) Toiletten

Es befinden sich Toiletten im Clubhaus.

4) Müllentsorgung

Bitte lassen Sie während der Runde keinen Müll auf dem Platz liegen. Entsorgen Sie Ihren Müll in den aufgestellten Mülleimern oder nach der Runde in den Mülleimern im Clubhausbereich.

D. Platzordnung

Platzordnung

Fairplay und gegenseitige Rücksichtnahme sollten unser Tun auf dem Golfplatz bestimmen. Alle Mitglieder und Gastspieler unseres Platzes sind angehalten, die folgenden Regularien des Golfclubs Brilon e.V. (GCB) zu beachten und in fairer Weise auszulegen.

Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Golfclub Brilon die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.

Spielberechtigung und Greenfee

Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz des GCB haben

  • Clubmitglieder mit einer Vorgabe von – 54 oder besser.
  • Gäste, die eine Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub oder in der VcG nachweisen können und eine Vorgabe von -54 oder besser haben. Im Einzelfall kann eine Sondererlaubnis erteilt werden.

Die Übungsanlagen können von Mitgliedern und Gästen genutzt werden.

Zur Kontrolle der Spielberechtigung haben Clubmitglieder den Bag-Anhänger und Gäste die Gästekarte gut sichtbar am Bag anzubringen.

Greenfees sind vor Beginn des Spiels im Sekretariat oder am Greenfee-Kasten zu entrichten. Mitglieder müssen ihre Gäste persönlich im Sekretariat anmelden und mit ihnen zusammen spielen, wenn dass reduzierte Gäste-Greenfee in Anspruch genommen wird.

Gäste, die ihr Greenfee nicht entrichtet haben, werden an den Heimatclub gemeldet und zahlen ein Sondergreenfee von 150,- Euro.

Spielbetrieb

Es sind generell Startzeiten zu buchen.

Die Runde ist grundsätzlich am 1. Abschlag oder 10. Abschlag zu beginnen.
Spieler, die eine Runde abbrechen (z.B. nach der 4), müssen den Platz zügig verlassen, ohne noch einen Ball zu spielen oder den weiteren Spielbetrieb zu stören. Hierbei muss beim Queren von Bahnen auf die eigene Sicherheit geachtet werden.

Es sind in privatem Spiel maximal Vierball-Spiele erlaubt.

Vorrecht am ersten Abschlag

An Wochenenden und Feiertagen soll möglichst nur in 4er- oder 3er -Gruppen gespielt werden. Daher haben diese Vierball- und Dreiballspiele am 1. Abschlag Vorrecht. Zur Optimierung des Spielflusses werden Einzelspieler und 2er- Gruppen dringend gebeten, sich zu 4er- oder 3er-Gruppen zusammenzuschließen.

Ein Einzelspieler hat keinen Anspruch, vor anderen Spielen abzuschlagen.

Vorrecht auf dem Platz

Sowohl in Privatrunden wie auch in Wettspielen hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe. Eine langsame Spielergruppe muss eine schnellere Spielergruppe durchspielen lassen, wenn sie mehr als eine Bahn vor sich frei hat.

Ein Einzelspieler hat keinen Anspruch, andere Spieler zu überholen.

Grundsätzlich gilt: sämtliche Platzpflegearbeiten haben Vorrecht.

Ball suchen an unübersichtlichen Stellen

Wird ein Ball an unübersichtlichen Stellen gesucht, sollte zur eigenen Sicherheit ein Bag für nachfolgende Fligths gut sichtbar stehen gelassen werden.

Platzsperre für Wettspiele

Für Clubwettspiele sowie genehmigte Privatturniere wird der Platz in erforderlichem Umfang für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Vorbehaltlich einer im Einzelfall anderen Festlegung ist der 1. Abschlag (ggf. auch Abschlag 10) 30 Minuten vor und nach dem Wettspiel (Abschlag letztes Spiel) gesperrt. Spielergruppen, die nach einem Turnier starten, müssen mindestens ein Loch Abstand zum letzten Turnierspiel halten. Sie dürfen erst dann abschlagen, wenn das Turnierspiel das Grün verlassen hat oder – bei Par-5-Löchern – außer Sichtweite ist.

Spielergruppen vor einem Turnier müssen den Platz räumen, wenn das erste Turnierspiel aufläuft.

Es kann vorkommen, dass in einem Turnier ein Zweier-Spiel vorweg und extrem schnell spielt und auf die Spielergruppe vor dem Turnier aufläuft. Dann muss diese Spielergruppe die Turniergruppe sofort durchspielen lassen. Läuft die nächste Turnierspielergruppe auch auf, muss die vor dem Turnier gestartete Spielergruppe den Platz unverzüglich verlassen.

Privatwettspiele und Gruppen

Alle bei der Clubleitung angemeldeten und genehmigten Privatwettspiele von Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Startzeit mit allen Teilnehmern abzuschlagen und einen angemessenen störungsfreien Spielverlauf zu erhalten. Solche Wettspiele können an Wochenenden und Feiertagen nur ausnahmsweise genehmigt werden.

Bekleidung

Es wird erwartet, sportlich angemessene Golfbekleidung auf dem Platz zu tragen.

Carts

Der Parkplatz und die Zufahrt des Golfplatzes sind öffentliche Straßen und dürfen von Carts nicht genutzt werden.

Bei ungünstigem Wetter behält sich der Club vor, Trolleys und/oder Carts nicht zuzulassen.

Schonung des Platzes

Bei Probeschlägen ist jede Beschädigung des Platzes (vor allem der Abschläge) zu vermeiden.

Es wird erwartet, dass ein Spieler seine eigenen Spuren im Bunker sowie alle anderen Spuren in der Nähe einebnet. Gleiches gilt für Divots und die Pitchmarken auf den Grüns. Auf den Abschlägen sollen keine Divots zurückgelegt werden.

Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen, Trolleys oder Carts abgestellt werden. Trolleys dürfen nicht näher als fünf Meter zum Grünrand abgestellt bzw. vorbeigezogen werden, für Carts gilt ein Mindestabstand von zehn Metern. Grundsätzlich sollten zwischen Bunker und Grüns keine Trolleys durchgezogen werden.

Hunde

Hunde sind auf der Anlage des Golfclubs Brilon angeleint auf privaten Runden erlaubt.

Abfall

Mülleimer gibt es an mehreren Abschlägen, am Starthaus und vor dem Clubhaus. Es ist selbstverständlich, dass keine Abfälle auf dem Platz weggeworfen werden.

Sanktionen

Die Einhaltung der Regularien ist keine Empfehlung, sondern Pflicht für jedes Mitglied und jeden Gast.

Der GCB behält sich vor, gegen Golfspieler, die diese Platzordnung missachten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.